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ADV: Deutschen Flughäfen wollen ihre Vorreiterrolle beim Lärmschutz weiter ausbauen

Berlin, 26. April 2017: Der Schutz der Anwohner vor Fluglärm steht bei den Betreibern der deutschen Flughäfen ganz oben auf der Agenda. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten die Vorgaben des Fluglärmschutzgesetztes aus dem Jahr 2007.

Das Gesetz sieht zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone mit Schutzzielen vor. Werden diese überschritten haben die Anwohner Anspruch auf Schutzmaßnahmen, etwa den Einbau von Lärmschutzfenstern.
Das Fluglärmschutzgesetz soll in diesem Jahr überprüft werden. Neuste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung bestätigen das hohe Schutzniveau des bestehenden Fluglärmschutzgesetzes. Eine aktuelle Studie der Berliner Charité unterstreicht dies. Aus Anlass des 20. internationalen Tags gegen Lärm erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Einen Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung des Fluglärmschutzgesetzes oder gar für eine Verschärfung der Grenzwerte ist nicht gegeben.“
Gleichzeitig möchten die deutschen Flughäfen ihre Vorreiterrolle in Europa beim Lärmschutz weiter ausbauen. „Die lärmabhängigen Landeentgelte der Flughäfen belohnen den Einsatz der leisesten Flugzeuge. Airlines, die noch lautere Flugzeugmodelle im Einsatz haben, müssen immer tiefer in die Tasche greifen, wenn sie an deutschen Flughäfen starten oder landen wollen“, so Beisel.
Auch von der Politik verlangen die Flughafenbetreiber Unterstützung. „Wirtschaftlich gesunde Airlines können sich moderne Flugzeuge leisten. Deshalb gilt es, fiskalische Belastungen wie die Luftverkehrsteuer zurückzunehmen und durch staatliche Förderprogramme einen weiteren finanziellen Anreiz zur Modernisierung der Flugzeugflotte zu schaffen. Der wirksamste Lärmschutz setzt an der Quelle an“, unterstreicht Verbandschef Beisel.
Quelle: ADV

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