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BDL: Lärmschutz durch Investition in leisere Flugzeuge

Lärmobergrenze in Frankfurt wäre ein Schlag gegen die Investitionssicherheit am Standort Deutschland

 

Berlin, 27. September 2016: Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL begrüßt die Erklärung des hessischen Wirtschaftsministers, Verhandlungen mit den Akteuren der Luftverkehrswirtschaft über Möglichkeiten des Lärmschutzes aufnehmen. Gleichzeitig betont Matthias von Randow, BDL-Hauptgeschäftsführer: ”Die deutsche Luftverkehrswirtschaft lehnt die bisher bekannten Pläne des Ministers für eine Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt grundsätzlich ab. Mit einer solchen Anordnung würde der hessische Wirtschaftsminister der Investitionssicherheit am Standort Deutschland einen schwarzen Tag und eine düstere Zukunft bescheren.“ Aus Sicht des BDL wäre dies ein gravierender Eingriff in einen geltenden Planfeststellungsbeschluss, in eine bestandskräftige Genehmigung und darüber hinaus in die Kapazitätsentwicklung des Frankfurter Flughafens. Es wäre zudem ein schwerer Schlag gegen die Investitionssicherheit am Wirtschaftsstandort Deutschland.

„Statt Wettbewerbsverzerrung und Bedrohung der Investitionssicherheit wirbt die deutsche Luftverkehrswirtschaft für gemeinsame Wege zu einer weiteren Reduktion des Fluglärms“, betonte von Randow. „An erster Stelle steht dabei die Reduktion des Lärms an der Quelle. Das erfordert massive Investitionen in neue Technik und in die Erneuerung der Flugzeugflotten. Genau dafür aber brauchen unsere Unternehmen Investitionssicherheit und fairen Wettbewerb.“

Der BDL appelliert in diesem Zusammenhang an die hessische Politik: „Lassen Sie uns die Anstrengungen für Lärmreduktion und Lärmschutz fortführen und an tauglichen Wegen gemeinsam arbeiten. Eingriffe in die Investitions- und Planungssicherheit und weitere Betriebsbeschränkungen sind Gift dafür“. Aktiver Lärmschutz beginnt bei der Investition in neue und leisere Flugzeuge und setzt sich in der Nutzung optimierter Anflugverfahren und –routen fort. Bei der Bekämpfung unvermeidlichen Lärms setzen Flughäfen und Fluglinien in Zusammenarbeit mit den Anliegern bereits seit vielen Jahren auf effektive Mittel des passiven Schallschutzes.

Wie das aktuelle Luftverkehrsgutachten der Bundesregierung festgestellt hat, ist die deutsche Luftverkehrsbranche bereits heute aufgrund wettbewerbsverzerrender politischer Alleingänge  des deutschen Gesetzgebers, vor allem bei der Luftverkehrsteuer, den Luftsicherheitskosten, den Betriebsbeschränkungen und den flugsicherungsfremden Lasten bei der Flugsicherung gegenüber internationalen Konkurrenten erheblich benachteiligt. Schon jetzt fallen Frankfurt und die deutschen Flughäfen gegenüber der Entwicklung des weltweiten Luftverkehrs zurück. Regionale Alleingänge wie Obergrenzen für Lärm verschärfen diese Situation erheblich.

Quelle: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)