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BDL: Lärmobergrenze darf Planfeststellung nicht in Frage stellen

IASA: Nachhaltige Luftfahrt - Sustainable Aviation

Fluglärm durch Investition in leisere Flugzeuge reduzieren

Berlin, 7. November 2017: Zur Ankündigung des hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministers Tarek Al-Wazir, eine Fluglärm-Obergrenze am Frankfurter Flughafen einzuführen, erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): „Die Einführung einer Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt erschwert zusätzlich den Wettbewerb in einem ohnehin angespannten Marktumfeld. Es gibt einen gültigen Planfeststellungsbeschluss, der den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit gewähren soll.

Die freiwillige Lärmobergrenze darf die Verlässlichkeit von planfestgestellten Kapazitäten nicht in Frage stellen. Denn gerade im Luftverkehr wird mit langen Vorlaufzeiten geplant und umso mehr muss man sich auf vereinbarte und bestandskräftige Beschlüsse auch verlassen können. Deswegen begrüßen wir, dass die Beteiligten sich einig sind, dass der Luftverkehrsstandort Frankfurt auch weiterhin am Luftverkehrswachstum teilhaben soll.

Der wirkungsvollste Weg Fluglärm zu reduzieren ist das Vermeiden von Lärm am Flugzeug selbst. Das bedeutet an erster Stelle die Investition in neue und leisere Flugzeuge und setzt sich in der Nutzung von optimierten Flugrouten und Landeverfahren fort.

Sind Anwohner dennoch von Fluglärm betroffen, können sie seit Jahren Maßnahmen wie Schallschutzfenster geltend machen. Notwendig ist zukünftig auch eine deutlich effektivere Steuerung der Siedlungsflächenentwicklung im Umfeld von Flughäfen mit dem Ziel einer klaren Begrenzung der Zahl der Fluglärmbetroffenen. Dafür sind in erster Linie Anrainerkommunen und die Länder – in diesem Fall das Land Hessen – zuständig.

Damit der Lärm weiter reduziert werden kann, ist es wichtig, dass die Luftverkehrsunternehmen in Zukunft ausreichend Investitionskraft für neue Technologien haben. Dafür müssen mit einer neuen Regierungskoalition die Weichen gestellt werden, denn unsere Unternehmen brauchen Investitions- und Planungssicherheit und fairen Wettbewerb. Nationale Sonderlasten, wie etwa die deutsche Luftverkehrsteuer, die Art und Weise, wie in Deutschland Luftsicherheitskontrollen organisiert werden und die massive Beschränkung der Maschinenlaufzeiten an deutschen Flughäfen sind Gift, weil sie die Investitionskraft für ökologische Innovationen schwächen.“

Quelle: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)

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